I nstitut für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den
neuen B undesländern e. V.

Mitgliedschaft im IVVB


Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche, unterschriebene Beitrittserklärung und die entsprechende Bestätigung durch den Vorstand.

Eine juristische Person kann auch Förderndes Mitglied werden. Allerdings haben fördernde Mitglieder kein Stimmrecht.

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 50 Euro. Für fördernde Mitglieder wird der Mitgliedsbeitrag mit dem Vorstand vereinbart.


Download des Beitrittsformulars (Einfaches Mitglied)

Download des Beitrittsformulars (Förderndes Mitglied)