Mitgliedschaft im IVVB
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft
wird erworben durch eine schriftliche, unterschriebene
Beitrittserklärung
und die entsprechende Bestätigung durch den Vorstand.
Eine juristische Person kann auch
Förderndes Mitglied werden. Allerdings haben fördernde Mitglieder
kein Stimmrecht.