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Schädliche Kleinstaaterei im Schulwesen erfordert
Änderung des Grundgesetzes

Von Dr. Rolf Beyer, Leipzig

In Deutschland ist das Bildungssystem föderalistisch geprägt, d.h. die Bundesländer haben die Kompetenz im Schulwesen. Somit hat jedes der 16 Bundesländer ein eigenes Schulgesetz.

Im Ergebnis haben wir ständig wachsende Probleme. Die Leistungsfähigkeit der  Schulabgänger wird zunehmend schlechter. Der Anteil ohne Lehre und Abitur steigt.
Unternehmen und Handwerker beklagen fehlenden geeigneten Nachwuchs.

Da jedes Bundesland seine eigene „Suppe kocht“, ist dieses Ergebnis nicht verwunderlich.
Deutschland, das auf dem Gebiet der Bildung immer schlechter wird und im internationalen Vergleich zurückfällt, wird den Erfordernissen der Zukunft nicht mehr gerecht.

Im Zeitalter der Globalisierung ist es deshalb notwendig, mit der Kleinstaaterei auf dem Gebiet des Schulwesens aufzuhören.

Notwendig ist eine Änderung des Grundgesetzes.

Aufnahme ins Grundgesetz


Verantwortlich für das Schulwesen in Deutschland ist der Bund. Dieser sichert für alle Menschen eine auf hohem Niveau und den internationalen Erfordernissen entsprechende einheitliche Schulbildung in Deutschland.

Dabei sollte auch festgelegt werden, wie die Bildung der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die meist besonders zu wünschen übrig lässt, zu verbessern ist.

Positive Effekte wären

* Sicherung einer Schulbildung, die den ständig wachsenden Erfordernissen der weiteren Qualifizierung nach Beendigung der Schulzeit entspricht und die deutschen Zukunftschancen im internationalen Wettbewerb erhöht.

* Senkung der Bürokratie in den Bundesländern und zwischen den Bundesländern.

* Kinder und Lehrer haben bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland den gleichen Lehrstoff.

* Für jedes Fach einer Klasse wird nur ein Lehrbuch erarbeitet und nicht 16 verschiedene. (besseres Niveau, Einsparung Honorare für Autoren und Gutachter sowie Herstellungskosten).

* Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland können die erworbenen Lehrbücher weiter verwendet werden. (Finanzielle Einsparungen, weniger Papierverbrauch als Beitrag zum Umweltschutz).

* Eine wesentliche Personalreduzierung in den Kultusministerien der Bundesländer. Dadurch werden auch hier finanzielle Mittel frei, die an der Basis dringend benötigt werden.

Natürlich werden die überflüssig werdenden gut bezahlten Personen in den Kultusministerien der Bundesländern ein großes Geschrei anfangen und ihre Notwendigkeit versuchen zu begründen.

Das sollte aber die Abschaffung der Kleinstaaterei auf dem Gebiet des Schulwesens nicht aufhalten. Im Zeitalter der Globalisierung ist es nicht verständlich, dass es 16 verschiedene Gesetze, Lehrpläne und Lehrbücher für das gleiche Anliegen gibt.

Notwendig ist eine qualitative Erhöhung des Bildungsniveaus unter dem Aspekt, dass das Bildungswesen eine öffentliche Aufgabe ist. Ziel muss wenigstens das Erreichen von einheitlichen Mindeststandards sein.

Zentrale Aufgabe ist eine gute Entwicklung Deutschlands, die nicht unbedeutend vom Bildungsstand der Bürger abhängt.



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