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Die Universitätsreform 1580
und die Neugestaltung der Fakultäten

Schon 1542 - 1544 wurde unter dem damaligen Rektor Joachim Camerarius eine neue Universitätssatzung angenommen, die nach Wittenberger Vorbild die reformistischen Strukturen und Lehrinhalte Melanchthons in Leipzig einführen sollte. Seit diesem Zeitpunkt nannten sich z.B. die Hochschullehrer entsprechend ihrer Berufung Professoren.
Vom Schmalkaldischen Krieg, der Belagerung Leipzigs 1547 und den nachfolgenden Auseinandersetzungen des sächsischen Kurfürsten Moritz mit der ernestinischen Seite und dem Kaiser wurde auch die Universität betroffen, so dass sich die neue Verfassung nur schwer durchsetzen konnte. Bis Anfang der siebziger Jahre vollzog sich die Entwicklung der Leipziger Universität ohne grundlegende Veränderungen. Nur für Teilschritte konnte die Zustimmung des seit 1553 herrschenden Kurfürsten August erreicht werden, so u.a.

oder der Übergang zu festen Professuren gegenüber des bisherigen halbjährigen Wechsels der Vorlesungsbereiche. Die Neuordnung sah feste Professuren in griechischer und lateinischer Sprache, Aristoteles, Mathematik, Rhetorik, Poetik, Physik, Elemente der Dialektik sowie griechische und lateinische Grammatik vor. Obwohl sich die Lehrinhalte wenig änderten, führte die längerfristige Bindung der Professoren an die Fachbereiche zur Profilierung derselben und damit zur Verstärkung der wissenschaftlichen Arbeit.

KF August
 
Kurfürst August  
Kurfürst August war bestrebt, den herrschaftlichen Einfluss auf die Universität weiter zu verstärken. Schon 1565 hatte er durchgesetzt, dass freiwerdende Stellen nicht ohne seine Zustimmung neu besetzt werden. Über die Concordienformel nahm er Einfluss auf die Glaubensbekenntnisse der Lehrenden. 1576 erfolgte eine gründliche Untersuchung der Verhältnisse an der Universität. Eine Kommission legte den Universitätsangehörigen 19 Fragen zur Verfassung, zum Lehrbetrieb, zum Verhalten der Studenten, zu den Finanzen und zum Verhältnis zur Stadt vor. Daraus entstand ein Vorschlag für Veränderungen, zu dem in einer breiten Diskussion durch die Universität, die Hofräte sowie die Landesstände Stellung genommen wurde.

Am 15.Juli 1579 wurde die neue "Schul- und Universitätsordnung" verkündet. Die Bestimmungen fanden dann Aufnahme in der "Kursächsischen Kirchenordnung" von 1580.
Mit der Ordnung wurde ein Kanzler an der Universität eingeführt, der die allgemeine Aufsicht über den Studienbetrieb und die Promotionen ausübte. Der Rektor wurde künftig von den Professoren gewählt. Neu eingesetzt wurden ein Oberhofrichter sowie ein Assessor für jährliche Überprüfungen sowie zur Beratung von wichtigen Entscheidungen und Beschwerden. Über diese Ämter konnte der Kurfürst unmittelbaren Einfluss auf die Universität ausüben.

Die Struktur der Fakultäten an der Universität Leipzig hatte 1580 folgendes Aussehen:
  • Theologische Fakultät mit 4 Professuren wie bisher (4 Ordinariate) plus 1 Professur für morgenländische Sprachen
  • Artistenfakultät mit 9 Professuren für Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Poetik, lateinische und griechische Sprache, Mathematik, Physik, Ethik des Aristoteles
  • Juristische Fakultät mit 5 Professuren über Römisches Recht
  • Medizinische Fakultät mit 4 Professuren für Pathologie, Therapie, Physiologie sowie Anatomie und Chirurgie

Damit waren insgesamt 23 ordentliche Professuren "alter Stiftung" vorhanden. Alle später eingerichteten Professuren nach 1580 wurden Professuren "neuer Stiftung" genannt.
Mit der allgemeinen Kirchenordnung von 1580 wurde auch die Vergabe kurfürstlicher Stipendien geregelt. Leipzig erhielt 3566 Gulden pro Jahr für 150 Kandidaten. Damit war erstmalig eine finanzielle Unterstützung eines allerdings kleinen Kreises von Studenten erlassen worden.

Die Universitätsordnung von 1580 brachte die von der Reformation ausgelöste Erneuerung zum Abschluss. Aus der spätmittelalterlichen, unter geistlicher Aufsicht stehenden Universität wurde eine in das System des albertinischen Territorialstaates eingeordnete Ausbildungsstätte für den geistlichen, juristischen und pädagogischen Nachwuchs. Der Kurfürst hatte sich über den Kanzler, die beiden neu eingesetzten Kommissare sowie die Concordienformel den Einfluss auf die Ausbildung der Pfarrer, Lehrer und Staatsbeamten gesichert.

Die Grundzüge dieser Universitätsordnung hatten über mehrere Jahrhunderte bis zur zweiten Universitätsreform 1830 Bestand.

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