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Die Reichsverfassung von 1919


 
Die im Ergebnis der Novemberrevolution am 19. Januar 1919 gewählte verfassunggebende deutsche Nationalversammlung trat ab Februar 1919 in Weimar zusammen. Ihre wichtigste Aufgabe war die Beratung und Verabschiedung einer neuen deutschen Verfassung. Diese wurde am 31. Juli 1919 mit großer Mehrheit angenommen und am 11. August 1919 von Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnet.
Mit der Weimarer Verfassung trat an die Stelle der Monarchie eine parlamentarisch-demokratische und föderative Republik. Sie löste die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 ab, übernahm zahlreiche Artikel der Paulskirchenverfassung von 1849 und floss ihrerseits in Teilen in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Mehrzahl der Professoren und Studenten der Universität waren konservativ und monarchisch gesinnt. Die meisten Studenten kehrten aus dem Kriegsdienst zurück und empfanden in der entstandenen Situation den Verlust der Ideale, für die sie gekämpft hatten. Die Republik wurde nur widerwillig als einzige Alternative der Erhaltung der deutschen Nation akzeptiert.
Der Versailler Vertrag und dessen unter Protest erfolgte Annahme durch die deutsche Delegation (28.06.1919) führte zu einem Anwachsen der Distanz gegenüber der Regierung und zu einem Rechtsruck auch unter den Leipziger Studenten. Das wirkte sich in der Haltung sowohl der Studentenschaft als auch des Lehrkörpers zur Reichsverfassung aus.
"Zur Annahme der Reichsverfassung im August 1919 hatte es von Seiten der Universität keine öffentliche Stellungnahme gegeben. Aber während der Senatssitzungen deutete sich eine zunehmende Ablehnung der Verfassung und mit ihr der Weimarer Republik überhaupt an. Als das sächsische Kultusministerium im Oktober 1919 eine Feier der Reichsverfassung von Seiten der Universität anregte, bemühte sich der Senat nicht einmal um deren Planung. Die Vereidigung der Professoren auf die Reichsverfassung wurde nur widerwillig vollzogen." 1
In der Sitzung vom 08.10.1919 beschloss der akademische Senat zu einer Feier anlässlich der Annahme der Reichsverfassung "zu warten, bis weitere Anregungen erfolgen" und zur Frage der Vereidigung der Professoren auf die Reichsverfassung zunächst "den Herrn Syndikus um Begutachtung dieser Frage zu ersuchen".2

Quellen
Mosler, H. (Hrsg.): Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919, Stuttgart 1988
Schubert, A.: Die Universität Leipzig und die deutsche Revolution von 1918/19;  in v.Hehl, U. (Hrsg.): Sachsens Landesunuiversität in Monarchie, Republik und Diktatur, Leipzig 2005, S.171 - 191
Weimarer Verfassung  http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Reichsverfassung (eingesehen am 31.07.2007)

Fußnoten

1 Schubert, A.: Die Universität Leipzig und die deutsche Revolution von 1918/19;  in v.Hehl, U. (Hrsg.): Sachsens Landesunuiversität in
   Monarchie, Republik und Diktatur, Leipzig 2005, S. 179

2 Vgl. Protokoll der Senatssitzung vom 8. Oktober 1919 (UAL, Rektor, Rep. I/XVI/Sec II/Litt A/021, Bl. 328)

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