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Die Einführung des Führerprinzips an der Universität

"Das Führerprinzip ordnet eine Gruppe (ein Volk, eine Organisation etc.) ohne Einschränkungen den Entscheidungen des jeweiligen Führers unter, der wiederum gegenüber Untergebenen und Vorgesetzten die unmittelbare Verantwortung trägt."1

Das Führerprinzip war im Nationalsozialismus das politische Konzept zur Gleichschaltung aller gesellschaftlichen Bereiche. Anfangs in den NS-Parteiorganen angewendet, wurde es nach der Machtergreifung auf alle gesellschaftlichen Einrichtungen übertragen.

An den deutschen Hochschulen führte Baden im August 1933 als erstes Land das Führerprinzip ein. Durch das "Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung" wurde es bald auf alle Universitäten übertragen. Es galten folgende Prinzipien: 2

 
An der Universität Leipzig war noch im Oktober 1933 der Rektor Arthur Golf traditionsgemäß vom Senat gewählt worden. Ein Jahr später wurde nicht mehr gewählt, Golf verblieb im Amt. Auch auf die Dekane der fünf Fakultäten wurde das Prinzip angewendet. Die Ergänzung des Lehrkörpers unterlag starkem Einfluss von außen durch eine Berufungskommission mit gesicherter NS-Zusammensetzung. Es wurden vor allem jüngere systemtreue Professoren gefördert.
Die Lehrbefähigung wurde zwar von der Hochschule ausgesprochen. Eine Lehrberechtigung erteilte jedoch das Ministerium.
Auch andere Einrichtungen der Universität, wie z. B. der AStA, wurden auf das Führerprinzip umgestellt.
Dadurch sicherte sich der NS-Staat die unmittelbare Einflussnahme auf die Hochschulen. Die demokratische Selbstverwaltung der Universitäten war damit beendet.

1 http://de.wikipedia.org/wiki/Führerprinzip, eingesehen am 04.02.2009
2 Krause, Alma mater Lipsiensis, Leipziger Universitätsverlag 2003, S.288

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