Logo
Der Kinderarzt Werner Catel und seine Beteiligung am Kindereuthanasieprogramm

Das gesundheitspolitische Konzept der NSDAP war auf die Gesunderhaltung des "deutschen Volkskörpers" gerichtet. Die Vermischung der "arischen Rasse" mit anderen war mit dem Ziel der "Volksgesundheit" unvereinbar, ebenso die Weitervererbung von Erb- und Geisteskrankheiten. Die medizinische Fürsorge sollte für die sogenannten "Minderwertigen" auf ein Minimum gesenkt und diese fortpflanzungsunfähig gemacht werden.
Schon kurz nach der Machtübernahme 1933 wurde am 14. Juli das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" erlassen, das die Zwangssterilisation nicht nur von Geisteskranken, sondern auch von Gehörlosen einführte. Es trat 1934 in Kraft. Ein Änderungsgesetz dazu erlaubte seit 1935 sogar den Schwangerschaftsabbruch aus eugenischer1 Indikation vor Ablauf des sechsten Monats. Zunächst blieb aber die Tötung bereits geborenen "minderwertigen" Lebens verboten. Über die Zwangseuthanasie wurde trotzdem nachgedacht und 1935/36 auch die Forderung von Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner an Hitler herangetragen, der sie angeblich ablehnte, aber im Falle eines Krieges aufgreifen wollte.

An der Universität Leipzig setzte bereits 1933 eine Unterrichtung der Studenten aller Fachrichtungen in "Rassenkunde" ein, die die Rassenlehre als wissenschaftlich fundiert darstellen und die Idee der Vorrangstellung der nordischen arischen Rasse propagieren sollte. Ab 1936 wurde "Rassenhygiene und Erblehre" in Leipzig zum Pflichtfach im Medizinstudium.
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 bestimmte, dass Beamte nicht arischer Abstammung in den Ruhestand zu versetzen sind. Dementsprechend wurde die Universität von jüdischen und politisch missliebigen Professoren "gesäubert". An der Medizinischen Fakultät wurden einige jüdische Professoren und Dozenten entlassen. Ansonsten wurden in den ersten Jahren nach 1933 nur solche Ordinariate neu besetzt, die durch Weggang oder Emeritierung frei geworden waren. Das traf auch auf das Fachgebiet Kinderheilkunde zu. Mit dem Weggang von Georg Bessau 1932 nach Berlin und der Verdrängung des Juden Siegfried Rosenbaum 1933 aus dem Amt wurde der bisher bei Bessau tätige Oberarzt Werner Catel zum Professor für Neurologie und Psychiatrie berufen und war bis 1946 Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig.

Geboren 1894 in Mannheim, studierte Catel von 1916 bis 1920 Medizin in Freiburg und Halle. 1922 wurde er unter Georg Bessau Assistent an der Universitätskinderklinik Leipzig, wo er sich 1926 habilitierte. Er war von 1932 bis 1933 als Oberarzt bei Bessau in Berlin tätig, bevor er nach Leipzig zurückkam.
Sein Wirken war widerspruchsvoll. Einerseits galt sein besonderes wissenschaftliches Interesse bis 1939 der Differentialdiagnostik von Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen sowie der Säuglings- und Kinderkrankenpflege. Er verfasste auch vielgenutzte Lehrbücher. Als Forscher hat er als erster das Lesch-Nyhan Syndrom2 beschrieben.
Andererseits war er an der systematischen Ermordung von behinderten Kindern beteiligt. Es wird angenommen, dass der konkrete Fall des am 20. Februar 1939 in Pomßen bei Leipzig geborenen behinderten Kindes K. den Anstoß zur Planung der Kindereuthanasie gegeben hat. Der Vater des Kindes schrieb im Frühjahr 1939 einen Brief an die Kanzlei des "Führers" und ersuchte Hitler um den "Gnadentod" des Kindes. Er begründete sein Anliegen damit, dass das Kind nach Auskunft des Arztes Catel nie normal sein würde und das Leben solcher Wesen außerdem wertlos sei. Hitler schickte seinen Leibarzt Generalleutnant der Waffen-SS Karl Brandt nach Leipzig. Dieser veranlasste die Ermordung des Kindes durch "Einschläferung" . Das Kind wurde am 25. Juli 1939 (laut Kirchenbuch) in der Universitätskinderklinik von Prof. Werner Catel in Leipzig getötet. Hitler befahl anschließend, in vergleichbaren Fällen ebenso zu verfahren und gab damit die "Euthanasie" frei. Missgebildete Kinder, die als unfähig angesehen wurden, ihre Arbeitskraft für die nationalsozialistischen Ideen zur Verfügung zu stellen, sollten als "lebensunwertes Leben" getötet werden. Ab 1939 gehörte Catel dem "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden" an, einer Kommission, die die Tötung der behinderten Kinder zu organisieren hatte. Ab 18. August 1939 galt die Meldepflicht für "missgebildete Kinder" an den Reichsausschuss. Meldepflichtige "Defekte" waren Idiotie, Mongolismus, Mikroenzephalie, Hydrozephalie, Lähmungen und Mißbildungen aller Art. Catel war einer der drei Gutachter, die fast ausschließlich anhand der Meldebögen über Leben oder Tod der gemeldeten behinderten Kinder entschieden. Die Gutachter füllten einen Bogen aus, der drei Rubriken enthielt: Ein "+" bedeutete "Behandlung", das hieß Freigabe der Tötung; ein "-" bedeutete Ablehnung der Freigabe, "B" hieß Beobachtung. Die "+"-Fälle wurden in "Kinderfachabteilungen" eingewiesen und dort bei Bestätigung des Befundes mittels überstarker Dosen des Barbiturats Luminal oder Morphium getötet. Anfangs töteten die Ärzte "unheilbar kranke" Kinder bis zum Alter von drei Jahren, dann auch ältere.
Bis zum Mai 1945 wurden schätzungsweise 6 000 bis 10 000 Kinder erfasst und getötet, in Leipzig mindestens 500. Da 1945 die Akten vernichtet wurden, sind die Zahlen schwer rekonstruierbar. Von 1940 bis 1943 gab es in Leipzig zwei "Kinderfachabteilungen", eine in der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen und eine in Catels eigener Klinik. Hier wurden sowohl von ihm selbst als auch von speziell ausgewählten Assistenzärzten und Krankenschwestern, die zu strengem Schweigen verpflichtet waren, Kinder mit schwerwiegenden Behinderungen getötet. Eine der beteiligten Oberschwestern war seine spätere Ehefrau Isolde Heinzel. Die Mehrzahl der Kliniksmitarbeiter war aber in die Tötungspraxis nicht einbezogen und auch nicht darüber informiert.

Catel verließ Leipzig 1946. 1949 wurde er beim Hamburger Entnazifizierungstribunal freigesprochen. 1954 erhielt er einen Lehrstuhl für Kinderheilkunde in Kiel. Die Tötung unheilbarer behindeter Kinder hat er noch 1964 in einem Spiegel-Gespräch gerechtfertigt und jede Schuld geleugnet. In der Todesanzeige der Universität Kiel 1981 hieß es, Catel habe "in vielfältiger Weise zum Wohle kranker Kinder beigetragen". Sein Handeln wurde mit humanistischen Motiven entschuldigt, er habe nicht aus politischen Motiven gehandelt.

Quellen:
Kästner, I. und Thom, A. (Hrsg.): 575 Jahre Medizinische Fakultät der Universität Leipzig, Leipzig 1990; S.190/191
Deutsches Ärzteblatt 97, Ausgabe 42 vom 20.10.2000, Seite A-2766 / B-2352 / C-2089
http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Catel , eingesehen am 12.12.2007
http://www.leipzig.de/imperia/md/content/53_gesundheitsamt/euthanasieverbrechen_schulinfo.pdf , eingesehen am 12.12.2007

Fußnoten
1 Eugenik: Erbhygiene, Erbgesundheitslehre
2 Seltene Stoffwechselerkrankung als Folge einer Genbesonderheit

 Zur Zeittafel      Seitenanfang      Diese Seite drucken