Skizzierte Geschichte der Universität Leipzig
Die Nationenverfassung der Leipziger Universität 1409 bis 1830
Mit der Gründung der Leipziger Universität 1409
wurde eine Nationenverfassung eingesetzt, welche 1830 von einer
Fakultätsverfassung abgelöst wurde.
Alle Universitätsangehörigen wurden einer der vier Nationen
(meißnische, sächsische, bayerische, polnische) zugeordnet.
Die Nationenbezeichnungen haben im wesentlichen selten etwas mit der
tatsächlichen Nationalität einer Person zu tun, sondern geben eher
nur eine grobe geographische Orientierung.
Dem Concilium Nationale Magnum , gehörten nur
habilitierte Magister an, der jeweilige Rektor war Oberhaupt desselben.
Rektor konnte nur ein Professor der alten Stiftung
werden.
Die Rektorwahl fand in drei Stufen statt:
- Wahl von vier Personen aus jeder Nation
- Diese wählen aus jeder Nation zwei, außer aus der Nation des bisherigen
Rektors - aus dieser nur einen.
- Diese sieben wählen aus jeder Nation einen und aus der des zu
wählenden Rektors 2.
- Diese fünf wählen dann den Rektor (Reihenfolge: Sächsisch, Meißnisch, Bayerisch, Polnisch)
Dieses Concilium wählte auch das Concilium perpetuum ,
die ordentliche Gerichtsstelle der Universität. Es bestand aus dem Rektor
und vier Beisitzern. Einer davon war der Exrektor seiner Nation, während
die andern drei jeweils halbjährlich aus ihrer Nation gewählt wurden.
|