Skizzierte Geschichte der Universität Leipzig

Die Fakultätenverfassung der Leipziger Universität von 1830


Mit der Gründung der Leipziger Universität 1409 wurde eine Nationenverfassung eingesetzt, bis sie 1830 von einer Fakultätsverfassung abgelöst wurde.

Es gibt 4 Fakultäten (Philosophische, Medizinische, Juristische, Theologische), an deren Spitze jeweils der Dekan steht. Dieser durfte bisher nur von einem Professor alter Stiftung eingenommen werden.

Mit der neuen Verfassung wurden die Professuren neuer Stiftung und alter Stiftung gleichgestellt.

Der Rektor wird aus allen ordentlichen Professoren für ein Jahr gewählt.

Sämtliche Professoren aller Fakultäten bilden den akademischen Senat, welcher über alle akademischen Angelegenheiten der Universität entscheidet.


Gestaltung: Andreas Zerbst, aktualisiert von der AG Senorenstudium und Internet Oktober 2009